Informationen zu Hygienemaßnahmen und zu SARS-CoV-2 (Corona-Virus)
Liebe Schulgemeinschaft,
in dieser Rubrik halten wir Sie und euch in Bezug auf den Schulbetrieb, die Hygienemaßnahmen, die an unserer Schule gelten, und weitere Regelungen auf dem Laufenden.
Nach der Veröffentlichung von Erlassen und Leitfäden durch das Kultusministerium erarbeiten wir immer gewissenhaft Lösungen, die die Vorgaben an unserer Schule umsetzen.
Hierüber informieren wir dann zeitnah hier an dieser Stelle, über IServ und per Elternmail.
Wir danken für Ihre und eure Geduld und Unterstützung.
Ihr/ euer Team der IGS Embsen
Aktuelle Infos (Stand: 14.04.2021)
Weiter unten finden Sie/ findet ihr in den Briefen von Kultusminister Tonne einen Ausblick zum Unterricht nach den Osterferien (24.03.) und zu den verpflichtenden Selbsttests (01.04.), außerdem sind weitere Informationen zur Durchführung der Tests (08.04.) und die aktuelle Rundverfügung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (09.04.) hinzugefügt.
Ab dem 14.04. wird auch ein Selbsttest der Firma Roche verteilt. Die Infos finden sich weiter unten.
Das Betreten des Schulgeländes ist außerschulischen Besucher:innen nur gestattet, wenn sie einen schriftlichen Nachweis über einen negativen Anti-Gen-Test oder einen negativen PCR-Test haben. Dieser Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Die einzelnen Unterrichtsszenarien werden in dem Leitfaden Schule in Corona-Zeiten 2.0 genauer dargestellt.
- Aus der Prozesskarte für das Szenario B können alle wesentlichen Umsetzungen für unsere Schule entnommen werden.
- Aus der aktuellen Fassung des Konzepts 'Lernen zu Hause' können alle wichtigen Infos für unsere Schule für das Szenario C entnommen werden.
Die aktuellen Inzidenzzahlen können auf auf den Seiten des Landes Niedersachsen abgerufen werden,
Die Jahrgänge (Rot, Gelb, Grün, Violett, Blau und Orange) und die Sekundarstufe II (Jahrgänge 11-13) bilden jeweils eine so genannte Kohorte. Diese haben eigene Ein- und Ausgänge und eigene Hofbereiche (s. weiter unten). Die Ein- und Ausgänge sind in den Jahrgangsfarben gekennzeichnet.
Es gelten auf dem gesamten Schulgelände die wesentlichen Hygienebestimmungen: die AHA+L- Regeln - Abstand, Händewaschen, Tragen einer Maske, wenn Abstände nicht eingehalten werden können (und nach jeweils weiteren gültigen Anordnungen), sowie das regelmäßige Lüften.
Neues Selbsttest-Fabrikat
Neben den Selbsttests der Firma Boson wird zukünftig auch ein Fabrikat der Firma Roche an die Schüler:innen unserer Schule verteilt. Die Anleitung und den Beispackzettel für dieses Produkt können Sie/ könnt ihr in der Nebenspalte herunterladen.
Außerdem findet sich dort eine Handreichung zum Umgang mit den Selbsttests und dem Meldeverfahren.
Durchführung der Selbsttests
In den Briefen vom 01.04.2021 hat Kultusminister Tonne mitgeteilt, dass zukünftig zwei Selbsttests pro Woche durchgeführt werden sollen. Im Downloadbereich finden Sie/ findet ihr die Informationen zur Durchführung der Selbsttests an der IGS Embsen.
Hier einige wichtige Stichpunkte:
- Die Eltern bescheinigen einen negativen Test durch ihre Unterschrift auf einem dafür vorgesehenen Formular (Laufzettel Corona-Selbsttest), der von den Kindern im Logbuch eingeklebt wird.
- Fällt das Testergebnis zu Hause positiv aus, darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend telefonisch benachrichtigt werden (Tel.: 04134/916630 oder 916634), von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert. Die positiv getestete Person gilt als Verdachtsfall. Zur Überprüfung des Ergebnisses muss Kontakt zu einem Arzt (Kinder- bzw. Jugendarzt) aufgenommen werden. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes) und auch kein Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen werden. Fällt der PCR-Test beim Arzt z.B. am gleichen Tag oder am Folgetag negativ aus, wird dies von der durchführenden Stelle bescheinigt. Unter Vorlage dieser Bescheinigung ist eine Rückkehr in den Prä-senzunterricht unverzüglich möglich. Die Verpflichtung zur erneuten Selbsttestung im Routinerhythmus der Schule bleibt davon unberührt. Ergibt der PCR-Test beim Arzt ein positives Ergebnis, sind die Anordnungen des Gesundheitsamtes zu befolgen und einzuhalten.
- Testtage sind in der Regel (je nach Gruppe bzw. A- und B- Woche) die ersten beiden Präsenztage (also Mo und Mi bzw. Di und Do). In der Woche vom 12.04.-16.04.2021 sind dies dementsprechen Di und Do sowie Mi und Fr. Ob es sich um eine A- oder B-Woche handelt, kann dem IServ-Kalender oder dem Kalender auf der Homepage entnommen werden.
Download zur Durchführung der Selbsttests
Informationen zur Durchführung der Selbsttest
Bitte ausgefüllt mit in die Schule bringen: Information zur Testpflicht
Bitte im Logbuch (auf S. 148) einkleben: Laufzettel zur Corona-Selbsttestung
Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht
Rundverfügung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung vom 09.04.2021
Briefe des Kultusministers zu den verpflichtenden Selbsttest (01.04.2021)
Mit Briefen vom 01.04.2021 teilt Kultusminister Tonne mit, dass in Niedersachsen nach den Osterferien eine Testpflicht für die Schülerinnen und Schüler und das schulische Personal besteht.
Die Tests sollen zwei Mal pro Woche zu Hause durchgeführt werden.
Zur Organisation der Tests bzw. zur Ausgabe der Tests an unserer Schule werden wir Sie und euch natürlich noch informieren. Wir bitten noch um Geduld, da uns die Informationen zu den verpflichtenden Selbsttest in den Ferien erreicht haben.
Die Briefe von Kultusminister Tonne können wie immer im Nebenfeld heruntergeladen werden.
Download zu den Briefen des Kultusministers vom 01.04.2021
Briefe des Kultusministers vom 24.03.2021
In seinen Briefen vom 24.03. skizziert Kultusminister Tonne die Weiterarbeit nach den Osterferien. Die Briefe können wie immer im Nebenfeld heruntergeladen werden.
Neben Informationen zu der Selbsttestung werden diese voraussichtlichen Regelungen angesprochen:
- Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin bestehen.
- Wenn der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagenunter 100 liegt, werden alle Schülerinnen und Schüler im Szenario Bunterrichtet.
- Wenn der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, werden die Schülerinnen und Schüler (...) der Abschlussklassen (Blau, Orange, ggf. 13) im Szenario B unterrichtet. Alle anderen verbleiben im Distanzlernen.
Download zu den Briefen des Kultusministers vom 24.03.2021
Informationen zu Selbsttestungen in der Schule
Eine Rundverfügung des RLSB-LG (Regionales Landesamt für Schule und Bildung - Lüneburg) regelt die 'Durchführung von freiwilligen Selbsttestungen in den Schulen'. Dieser Rundverfügung und weitere Informationen können wie immer im Nebenfeld heruntergeladen werden.
Wenn die Schüler/ der Schüler einen Selbsttest in der Schule vornehmen soll, muss die Einverständniserklärung am Montag (A-Gruppe) bzw. am Dienstag (B-Gruppe) vorliegen.
Sofern die Selbsttest-Kits vorliegen, werden die Tests an der Schule angeboten.
Download zum Themenbereich 'Selbsttestungen in den Schulen'
Rundverfügung des RLSB-LG vom 16.03.2021
Corona-Selbsttestung an Schulen - Informationen für Erziehungsberechtigte
Corona-Selbsttestung an Schulen - Informationen für volljährige Schülerinnen und Schüler
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für minderjährige Schülerinnen und Schüler
Einverständniserklärung für volljährige Schülerinnen und Schüler
Ergänzender Brief des Kultusministers an die Schulleitungen und Lehrkräfte
Informationen zum Szenario B an der IGS Embsen und zwei weitere Rundverfügung
Am 15.03. starten die Jahrgänge Rot, Gelb, Grün und 12 in das Szenario.B. Die Jahrgänge Violett und 11 folgen am 22.03.2021.
Im Sezanrio B wird an unserer Schule das Wechseltagmodell durchgeführt. Am Montag kommt die eine Gruppe, am Dienstag die andere Gruppe, ,,, , Ob es sich um eine A- oder B-Woche handelt, kann unserem Kalender entnommen werden: In der A- Woche startet die A-Gruppe am Montag, in der B- Woche die B-Gruppe.
Wir haben für das Szenario B eine Prozesskarte erstellt, die wie immer im nebestehenden Downloadbereich heruntergeladen werden kann. Außerdem sind dort zwei Rundverfügungen des regionalen Landesamtes für Schule und Bildung downloadbar.
Download der Prozesskarte zum Szenario B und von zwei Rundverfügungen
Informationen zur Rückkehr in die Schule ab dem 15.03.2021 - Briefe vom 04.03.2021
Kultusminister Tonne hat am 04.03.2021 Briefe an Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte veröffentlicht, in denen er die nächsten Schritte zur Rückkehr in die Schule aufzeigt. Die Briefe können wie immer nebenstehend heruntergeladen werden.
Auf unsere Schule umgesetzt gelten die folgenden Regeln:
- Ab 08.03.2021 müssen in Orange, Blau und 13 auch am Platz Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden. Laut Kultusminister reichen Alltagsmasken, es müssen keine medizinischen Masken sein. Rot, Gelb, Grün, Violett, 11 und 12 sind weiterhin im Szenario C (Distanzlernen, Lernen zu Hause).
- Ab dem 15.03.2021 (B-Woche) kommen die Jahrgänge Rot, Gelb, Grün und 12 in Teilgruppen zurück in die Schule. Da dies eine B- Woche ist, kommen die B-Gruppen am Montag, Mittwoch und Freitag und die A-Gruppen am Dienstag und Donnerstag.
- Ab dem 22.03.2021 (A-Woche) kommen dann die Jahrgänge Violett und 11 in Teilgruppen in die Schule zurück.
Download der Briefe des Kultusministers vom 04.03.2021 und Rundverfügung vom 07.03.2021
Neuer Erlasse vom 25.02. (Abschlussprüfungen) und vom 03.03.2021 (Organisation)
Am 25.02. wurden die neuen Regelungen für die zentralen Abschlussprüfungen in Niedersachsen veröffentlicht.
Diese beinhalten u.a. eine Verschiebung der Abschlussprüfungen (s. IServ-Kalender), die Freiwilligkeit der mdl. Prüfungen in einem dritten (9) und vierten (10) Prüfungsfach und die Festsetzung des spätesten Unterrichtsendes für die Abschlussschüler*innen.
In einem Organisationserlass vom 03.03. werden die Regelungen für das Distanzlernen (Szenario C) präzisiert. Außerdem wird in diesem Erlass festgelegt, dass bis zum 17.05.2021 vorläufige Gesamtjahresnoten festgelegt werden sollen.
Die meisten Regelungen des Organisationserlasses sind in unserem Konzept 'Lernen zu Hause' schon umgesetzt. Sollten Änderungen notwendig sein, werden sie in den nächsten Tagen eingearbeitet.
Download der Veröffentlichungen vom 25.02. und 03.03.2021
Informationen des Kultusministeriums vom 11.02.2021
Nach den Gesprächen auf Bundesebene hat das Kultusministerium heute Informationen zu weiteren Maßnahmen herausgegeben. Diese lassen sich folgend zusammenfassen:
Phase 1 -Februar:
Szenario B für Abschlussklassen (Blau und Orange) und Abiturjahrgang (13) – mit Aufhebung der Präsenzpflicht, Szenario C für alle anderen
Phase 2 - März:
Szenario B für weitere Schülerinnen und Schüler
Phase 3 - nach den Osterferien:
Regelungen gemäß inzidenzbasiertem Stufenplan
Weitere Informationen können wie immer der Nebenspalte entnommen werden.
Informationen des Kultusministeriums vom 11.02.2021 und weitere Informationen - Download
Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten in einfacher Sprache
Pressemitteilung zur 10-Punkte-Agenda
Rundeverfügung des regionalen Landesamtes für Schule und Bildung vom 12.02.2021
Zuschuss für digitale Endgeräte - Informationen rund um die Antragstellung
Informationen des Kultusministeriums vom 20.01.2021 und zu den LEB- Gesprächen
Mit Briefen vom 20.01.2021 informiert Kultusminister Tonne über die weitere Fortführung der Maßnahmen bis zum 14.02.2021.
Dabei wird auf die Möglichkeit verwiesen, dass Schülerinnen und Schüler, die im Szenario B beschult werden (an unserer Schule: Blau, Orange und 13), vorübergehend bis zum 14.02.2021 von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit werden können. Dies können die Eltern/ Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler in einem einfachen Schreiben oder per E-Mail gegenüber den Tutoren (Blau, Gelb) oder Andrea Langlet (Leiterin der Sekundarstufe II für die Schülerinnen und Schüler in 13) geltend machen.
Weiterhin finden Sie in der Downloadspalte nebenan eine aktuelle Information zu den LEB- Gesprächen.
Informationen des Kultusministeriums vom 20.01.2021 und zu den LEB- Gesprächen - Downloads
Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten in einfacher Sprache
Informationen zur Befreiung von der Präsenzpflicht bis zum 14. Februar 2021
Informationsbrief zu den LEB- Gesprächen
Rundverfügung des regionalen Landesamts für Schule und Bildung vom 23.01.2021
Informationen zum Start nach den Weihnachtsferien - ab 11.01.2021
Mit Briefen an Eltern/ Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler teilt Kultusminister Tonne die ab 11.01.2021 geltenden Corona-Regeln für die Schulen mit.
Unter anderem ist geregelt, dass...
- die Jahrgänge Rot (5), Gelb (6), Grün (7), Violett (8), 11 und 12 ab 11.01.2021 im Szenario C (Distanzlernen) unterrichtet werden.
- die Jahrgänge Blau (9) und Orange (10) und 13, in denen Abschlüsse bzw. das Abitur anstehen, werden im Szenario B (Wechselmodell) unterrichtet. Wir starten am 11.01.2021 mit einer A-Woche. Die A- Gruppen kommen dementsprechend am Mo, Mi und Fr zur Schule, die B- Gruppen am Di und Do. In der darauffolgenden Woche dann umgekehrt.
Wenn für Kinder aus den Jahrgängen Rot (5) oder Gelb (6) eine Notbetreuung (wochentags von 07:45 -12:55 Uhr = 1.-3. Block) benötigt wird, wenden Sie sich bitte an per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Alle weiteren Informationen des Kultusministers entnehmen Sie/ entnehmt bitte den Briefen, die in der Nebenrubrik heruntergeladen werden können. Zudem wurden die Eltern/ Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler bereits per Mail informiert. Also: Bitte das Postfach checken!
Informationen zum Start nach den Weihnachtsferien - ab 11.01.2021- Downloads
Brief an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I
Brief an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II
Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten in einfacher Sprache
Prozesskarte Szenario B ab 11.01.2021 für Blau, Orange und 13 (Version vom 13.01.2021)
Prozesskarte Szenario C ab 11.01.2021 für Rot, Gelb, Grün, Violett, 11 und 12
Niedersächsischer Rahmenhygienplan Corona-Schule - Version 4.2
Rundverfügung des regionalen Landesamts für Schule und Bildung Lüneburg
Briefe des Kultusministers vom 15.12.2020
Am 15.12.2020 hat Kultusminister Tonne Briefe an die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte herausgegeben. In diesen geht er auf die bestehenden Regelungen ein und gibt einen Ausblick auf den Schulstart nach den Weihnachtsferien (Szenario B bis zum Halbjahresende). Die Briefe können nebenstehend heruntergeladen werden.
Weihnachtsbrief des Schulleitungsteams vom 14.02.2020
Im Weihnachtsbrief (s. Nebenspalte) werden folgende Punkte angesprochen:
- IGS Embsen nimmt jetzt am Projekt Schule:Kultur teil
- Informationen zum Lockdown
- Informationen zur Abmeldung vom Präsenzunterricht
- Informationen zur Notbetreuung am 21. und 22.12.2020
Weihnachtsbrief vom 14.12.2020 - Download
Informationsbrief des Kultusministeriums vom 10.12.2020
Mit Briefen vom 10.12.2020 werden die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte darüber informiert, dass bereits ab dem 14.12.2020 (Montag) ergänzend zu den Regeln für den 17. und 18.12. die Möglichkeit besteht, sich vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Die Schülerinnen und Schüler werden, wenn eine Befreiung vom Präsenzunterricht erfolgt, im Distanzlernen unterrichtet.
Für weitere Informationen finden sich alle Briefe nebenstehend.
Ergänzende Dokumente zu den Informationen vom 10.12.2020
Brief des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (5-10)
Brief des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (11-13)
Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten (einfache Sprache)
Beratungs- und Gesprächsangebote für Kinder und Jugendliche
Informationsbrief des Kultusministeriums vom 26.11.2020
Die Informationen des Kultusminsteriums vom 26.11.2020 können nebenstehend abgerufen werden.
Unter anderem finden sich dort jeweils ein Brief für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II (Oberstufe), ein Brief an die Eltern (auch in einfacher Sprache) sowie eine tabellarische Übersicht über die ergänzten Regeln und Informationen zum Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht im Härtefall.
Ergänzende Dokumente zu den Informationen vom 26.11.2020
Brief des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (5-10)
Brief des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (11-13)
Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten (einfache Sprache)
Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht am 17. und 18.12.2020 im Härtefall
Übersicht über die Regelungen ab dem 01.12.2020
Informationsbrief des Schulleiters vom 19.11.2020
In diesem Brief vom 19.11.2020 finden SIe/ findet ihr Informationen zur Anordnung zur Absonderung in häuslicher Quarantäne, zum Schulrestaurant, zum Tragen von Masken und zu den Veranstaltungen an unserer Schule.
Ergänzende Dokumente
Neue Informationen aus dem Kultusministerium (17.11.2020)
In mehreren Briefen richtet sich Kultusminister Tonne an die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern und Erziehungsberechtigte. Außerdem wurde eine neue Fassung des Leitfadens 'Schule in Corona-Zeiten 2.0' veröffentlicht. Alle Dokumente können nebenstehend heruntergeladen werden.
Dokumente zu den Regelungen ab dem 02.11.2020
Brief des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler
Brief des Kultusministers an die Eltern und Erziehungsberchechtigten
Brief des Kultusministers an die Eltern und Erziehungsberechtigen in einfacher Sprache
Schaubild mit den Regelungen nach der neuen Verordnung (gültig ab 02.11.2020)
Leitfaden 'Schule in Corona-Zeiten 2.0'
Hygieneplan der IGS Embsen (Stand: 30.10.2020)
Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 30.10.2020
Brief des Schulleiters nach den Herbstferien
Mit dem Brief nach den Herbstferien informiert Sie und euch der Schulleiter über
- die wissenschaftliche Diskussion zu COVID 19,
- die neuen Vorgaben zur Lüftung von Klassenräumen,
- die Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
- und den Umgang mit vulnerablen Personengruppen
Der Brief nimmt Bezug auf verschiedene Dokumente, die wir Ihnen/ euch in der Nebenspalte zur Verfügung stellen.
Ergänzende Dokumente zum Brief nach den Herbstferien
Aktualisierter Rahmenhygieneplan Schule (Ergänzungen und Änderungen sind blau markiert)
Begleitschreiben zum aktualisierten Rahmenhygieneplan
Merkblatt 'Partizipation und Kooperation unter Corona-Bedingungen'
Brief des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler
Brief des Kultusministers an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Brief des Kultusministers an die Eltern und Erziehungsberechtigten in einfacher Sprache
Merkblatt 'Vulnerable Angehörige'
Herbstbrief des Schulleitungsteams
Mit dem Herbstbrief informieren wir Sie und euch über
- die schrittweise Öffnung des Schulrestaurants,
- rechtliche Regelungen zum Distanzlernen (Lernen zu Hause),
- neue Lehrkräfte im IGS Team,
- Regelungen zu Besuchen von Eltern und Erziehungsberechtigten in der Schule,
- HoMe,
- Prozesse für den Falle des Eintretens von Szenarion B oder Szenario C,
- das diesjährige Tutorenfeedback,
- den aktuellen Stand zum Sportunterricht
- sowie die Bau- und Sanierungssituation.
In unserem Herbstbrief nehmen wir Bezug auf verschiedene Dokumente, die wir Ihnen/ euch in der Nebenspalte zur Verfügung stellen.
Ergänzende Dokumente zum Herbstbrief
Erlass: Regelungen zur Organisation der Schujahrgänge 1-10
Erlass: Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 11-13
Lernen zu Hause - Konzept der IGS Embsen
Prozesskarte für das mögliche Szenario B
Prozesskarte für das mögliche Szenario C
Brief von Kultusminister Tonne an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I
Brief von Kultusminister Tonna an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II
Reiserückkehrer / Schreiben von Herrn Tonne vom 27.08.2020
Wer in einem Risikogebiet Ferien gemacht hat, darf erst wieder in die Schule kommen, wenn der verpflichtende Corona-Test negativ ist . Beim positiven Testergebnis melden Sie sich bei der Schulleitung (über das Sekretariat: 04134/916630 oder -34). Die Risikogebiete können tagesaktuell beim Robert- Koch-Institut eingesehen werden.
Es ist nicht die Aufgabe der Schule Nachforschungen anzustellen - Eltern haben die Pflicht, eigenverantwortlich zu handeln.
Allgemeine Hygieneregeln
Allgemein gilt innerhalb der Jahrgänge (so genanntes 'Kohortenprinzip'):
- Husten und Niesen in die Armbeuge
- Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife
- Hände vom Gesicht fernhalten
- Keine Umarmungen, kein Händeschütteln, keine Ghetto-Faust,..
- Kein Herumreichen von Brotdosen und Austausch oder Probieren von Speisen, Trinkflaschen und Lebensmitteln untereinander.
- Keine Maskenpflicht im Unterricht und auf den Jahrgangsfluren/ innerhalb des Jahrgangs („Kohortenprinzip“)
- Verzicht auf Mindestabstand innerhalb des Jahrgangs / im Unterricht („Kohortenprinzip“)
- Die Räume werden regelmäßig gelüftet. Das heißt, dass sich beim Lüften nach der Formel 20-5-20 (20 Minuten geschlossene Fenster - 5 Minuten Lüften - 20 Minuten geschlossene Fenster) - gerichtet wird. Während der Lüftung findet der Unterricht weiterhin statt. Weiterhin werden Räume während der Pausenzeiten und vor Unterrichtsbeginn gelüftet.
Zum Fachunterricht in Fachräumen werden die Schülerinnen und Schüler von ihren Fachlehrkräften abgeholt.
Außerhalb der Jahrgänge (Kohorten) gilt zusätzlich:
- Grundsätzlich soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- In gekennzeichneten Bereichen muss zu Pausenzeiten und in Situationen, in den der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine Maske (ein Mund-Nasen-Schutz) getragen werden.
- Jede Schülerin/ jeder Schüler hält sich an die Begrenzungen der Pausenbereiche und nutzt die vorgesehenen Ein- und Ausgänge für die Jahrgänge.
Weitere Informationen können dem jeweils aktuellen Niedersächsichen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule entnommen werden.
Für den Schulbesuch im Szenario A bei Erkrankungen gilt, dass
- bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
- bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) die Genesung abgewartet werden muss. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
- bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit
- Fieber ab 38,5°C oder
- akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
- anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.
- Eine Infektion mit dem Corona-Virus muss in jedem Fall der Schule gemeldet werden.
Zum Wohle aller bitten wir Sie, hier mit uns gemeinsam verantwortungsvoll zu handeln.
Wichtig!
Eltern und Erziehungsberechtigten ist der Zutritt zu Schule ohne vorherige Anmeldung nicht gestattet. Bitte nehmen Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter 04134/916630 (-34) bzw. über die Tutorinnen oder Tutoren Kontakt auf.
Von Besuchern müssen alle Kontaktdaten (Datum, Uhrzeit, Name und Telefonnummer) im Sekretariat hinterlassen werden. Diese werden nach drei Wochen vernichtet.
Bereiche der einzelnen Jahrgänge
Der nebenstehenden Skizze können die Ein- und Ausgänge sowie die Pausenbereiche der einzelnen Jahrgänge entnommen werden.
Eine genaue Auflistung und der Plan in voller Größe können hier heruntergeladen werden.
Plan

Corona-Archiv
Weiter unten können alle Informationen der Schule aus den vergangenen Monaten zu Corona- Maßnahmen heruntergeladen werden:
Brief des Schulleiters zum Schuljahresstart 2020/2021
08.07.2020: Informationen des Kultusministers zu Lernräumen
19.06.2020: Aktuelle Information der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (Orange, Rot)
29.05.2020: Ein- und Ausgänge und Pausenbereiche (aktualisert)
28.05.2020: Info-Brief zum Wiedereinstieg in den Unterricht für Violett, Blau, Gelb und Grün
28.05.2020: Aktualisierte Hygienregeln
27.05.2020: Informationen zu den Busfahrzeiten zum zweiten Unterrichtsblock
124.04.2020: Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung/ Landkreis Lüneburg
24.04.2020: Informationen für Eltern vom Gesundheitsamt/ Landkreis Lüneburg